Angezeigt: Kapitel-Nr. 60 Hadith Nr. : 5133
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Eheschließung mit ihr vornahm, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als sie neun Jahre alt war, und daß die Ehe mit ihm insgesamt neun Jahre dauerte (bis er starb).(Derartige Praxis ist bis heute noch in vielen islamischen Ländern vorhanden, dass die Eheschließung unter Kindern vorgenommen werden kann, die zwar als Verheiratete gelten und dennoch bei ihren Eltern weiterbleiben, bis sie das Alter der Geschlechtsreife erreicht haben. Hier dann lassen die Familien die Ehe zwischen den beiden feierlich vollziehen, indem die Braut ab dann zu ihrem Mann gehen darf. Durch diese Praxis ist die Sittlichkeit bei Jugendlichen gut bewahrt, und ihre Gefährdung durch unzüchtige Handlungen, Geschlechtskrankheiten und Normenverfall wird gebannt)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5133]