Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy

Auszüge aus Sahih Al-Bucharyy
aus dem Arabischen übertragen und kommentiert von Abu-r-Rida’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul

Buchbestellung und Preisliste: www.Muslim-Buch.de
ISBN: 3-8217-0112-9
Verlag: Islamische Bibliothek, 924 Seiten, Hardcover DIN A4

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Kapitel: Das Vorkaufsrecht (Schuf`a) 

Hadithe Gesamtanzahl: 2      Angezeigt: 1-2 

Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „In seiner Rechtsprechung erkannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Vorkaufsrecht an, solange dabei keine Teilung stattfand. Wenn aber bereits Grenzen gezogen und Wege geebnet worden waren, so war das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2257]


`A´ischa Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich fragte: „O Gesandter Allahs, ich habe zwei Nachbarn. Wem von den beiden soll ich das Geschenk geben?“ Und er antwortete: „Demjenigen, dessen Tür zu dir am nächsten ist.“

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2259]



Sahih Al-Bucharry Component v. 1.0.3  © 2005 by Idris Ibn Muhammad

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