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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
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كِتَاب الْمَظَالِمِ وَ الْغَصْبِ
Von Beschwerden und Unterdrückung


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ʿUqba Ibn ʿAmir, berichtete: „Wir sagten zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm: „Du entsendest uns zu den Leuten und es kommt manchmal vor, dass die Leute uns keinerlei Gastfreundschaft erweisen. Was siehst du dann in dieser Sache?“ Der Prophet sagte zu uns: „Wenn ihr bei Leuten ankommt, die euch das zukommen lassen, was dem Gast gewöhnlich zusteht, dann nehmet es an. Wenn sie das aber nicht tun, so nehmet von ihnen das, was das Gastrecht ausmacht.“ (Die Rechtfertigung des "Nehmens" ist dadurch zu begründen, dass es in manchen entfernten Gebieten dieser Erde keine Hotels und Gastronomie gibt, wodurch ein Fremder in seiner Not auf die Gastfreundschaft der Ortsbewohner angewiesen ist. Es geht also um das Naturrecht des Menschen um das überleben, das er selbst nehmen darf, wenn es ihm nicht freiwillig gegeben wird. In diesem Fall ist die Handlung nicht strafbar)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 41, Ḥadīṯ-Nr. 2461]


Abū Saʿīd al-Khudrī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Hütet euch vor dem Sitzen an den Straßen!“ Die Leute sagten zu ihm: „Wir können nichts dafür denn das sind unsere Treffpunkte, an denen wir uns miteinander unterhalten!“ Der Prophet entgegnete: „Also, wenn ihr zu diesen Plätzen kommt, so sorgt dafür, dass ihr das Wegerecht bewahrt.“ Sie sagten: „Und was gehört zum Wegerecht?“ Er sagte: „Die Zurückhaltung beim Herumblicken, das Vermeiden einer Gefahr, die Erwiderung des Friedensgrußes (Salam), das Rechte zu gebieten und das Unrechte zu verwehren!“ *(*Dies beinhaltet auch eine Regelung für ausgedehnte Cafés auf dem Bürgersteig, wo Passanten - insbesondere junge Mädchen - belästigt werden und keine ausreichende Gehplätze finden vgl. dazu Hadith Nr. 6229)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 41, Ḥadīṯ-Nr. 2465]


ʿAbdallāh Ibn Masʿud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, zog in Makka ein, als um die Kaʿba herum 360 Götzenfiguren standen. Er fing dann an, diese mit einem Ast in seiner Hand anzustoßen und rezitierte (den Qurʾān -Vers 17:81): „Gekommen ist die Wahrheit und dahingeschwunden ist die Falschheit.““

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 41, Ḥadīṯ-Nr. 2478]


ʿAbdallāh Ibn ʿAmr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wer bei der Verteidigung seines Vermögens stirbt, der stirbt als Märtyrer (Schahid) .“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 41, Ḥadīṯ-Nr. 2480]


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