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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
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كِتَاب الصَّوْمِ
Das Fasten (As-Saum)


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Talha Ibn ʿUbaidu-llah berichtete: „Ein Wüstenaraber kam mit ungekämmten Haaren zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: „O Gesandter Allahs, sag mir, was Allah mir an Gebeten zur Pflicht gemacht hat!“ Der Prophet sagte: „Es sind die fünf Gebete, es sei denn, du verrichtest darüber hinaus freiwillige Gebete!“ Der Mann sagte: „Sag mir, was Allah mir an Fasten zur Pflicht gemacht hat!“ Der Prophet sagte: „(Das Fasten im) Monat Ramadan, es sei denn, dass du außerdem freiwillig fastest!“ Der Mann fragte ferner: „Sag mir, was Allah mir an Zakah zur Pflicht gemacht hat!“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erklärte ihm dann die Bestimmungen des Islam, und der Mann entgegnete: „Ich schwöre bei Dem, Der dich mit der Wahrheit ausgezeichnet hat, dass ich keine freiwilligen Leistungen machen werde, und meine Verpflichtungen (gegenüber Allah) werde ich nicht um etwas verringern.“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Er ist erfolgreich, wenn er das wahr macht.“ Oder er sagte: „Er geht ins Paradies ein, wenn er das wahr macht.“

(Vgl. dazu Hadith Nr. 1397)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1891]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Das Fasten ist (für den Menschen) ein Schutz so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: „Ich faste.“ Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: „Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet, und Ich belohne entsprechend und jede gute Tat wird gleichermaßen zehnfach belohnt.“ (Siehe Hadith Nr. 1904)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1894]


Sahl, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Es gibt im Paradies ein Tor, das Ar-Rayyan * heißt, durch das die Fastenden am Tage der Auferstehung eintreten werden, und kein anderer außer ihnen wird hindurch eintreten. (An jenem Tage) wird ausgerufen: „Wo sind die Fastenden?“ Da stehen diese dann auf, und sonst kein anderer außer ihnen wird hineintreten. Wenn sie darin sind, wird das Tor geschlossen, und danach tritt keiner mehr durch dieses ein.“ (*Vgl. dazu Hadith Nr. 1897)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1896]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer von gleicher Sache auf dem Weg Allahs zweimal spendet, dem wird (am Tage des Jüngsten Gerichts) von den Toren des Paradieses zugerufen: „O Diener Allahs, das war gut!“ Wer einst (im Diesseits) zu den Betenden gehörte, der wird zum Eintreten durch das Tor des Gebets ausgerufen. Und wer einst zu den Leuten des Jihad gehörte, der wird zum Eintreten durch das Tor des Jihad ausgerufen. Und wer zu den Fastenden gehörte, der wird zum Eintreten durch das Ar-Rayyan-Tor* ausgerufen. Und wer zu den Spendenden gehörte, der wird zum Eintreten durch das Tor der Sadaqa ausgerufen.“ Abū Bakr sagte: „Mein Vater und meine Mutter mögen für dich als Opfer sein, o Gesandter Allahs! Es ist einhellig für denjenigen, der zum Eintreten durch eines dieser Tore ausgerufen wird. Wird es auch einige geben, die zum Eintreten durch alle diese Tore ausgerufen werden?“ Der Prophet antwortete: „Ja! Und ich hoffe, dass du zu ihnen gehören wirst!“ (*Vgl. dazu Hadith Nr.1896)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1897]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn Ramadan kommt, werden die Tore des Paradieses geöffnet.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1898]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn Ramadan beginnt, werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore des Höllenfeuers geschlossen und die Satane in Ketten gefesselt.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1899]


Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür. ...“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1900]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs - die Nacht der Macht (Lailatu-l-qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer immer - aus dem Glauben heraus und der Hoffnung auf den Lohn Allahs - im Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1901]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer das falsche Wort* und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterläßt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“ (*Das falsche Wort umfaßt sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei, die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1903]


Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Allah sagte: „Jede (gute) Tat, die der Sohn Adams begeht, ist für ihn selbst (vorteilhaft). Nur das Fasten begeht er Meinetwegen und die Belohnung dafür wird nach Meinem Ermessen gemacht.“ Das Fasten ist (für den Menschen) ein Schutz so soll der Mensch während seines Fastentages weder Schändlichkeit noch trubelhaftes Treiben begehen und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm sagen: „Ich bin ein fastender Mensch.“ Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand das Leben des Muhammad ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als der von Moschus. Dem Fastenden stehen zwei Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht, ist er voller Freude und wenn er seinem Herrn (am Tage des Jüngsten Gerichts) begegnet, freut er sich über das von ihm geleistete Fasten!“ (Siehe Hadith Nr. 1894)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28, Ḥadīṯ-Nr. 1904]


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