Sahīh Muslim Logo

Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

SUCHE:
Anzahl der Ahadith: : 60   |   Angezeigt:   41-50   |    Übersicht


كِتَاب الصِّيَامِ
Das Buch des Fastens


`Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Diese sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Fasten verbot. Es handelt sich um den Tag, in dem ihr euer Fasten brechet, und um den anderen Tag, in dem ihr von euren Opfertieren esset.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 41 (1920)]


Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: An zwei Tagen gibt es kein Fasten: Am Tag des Opferfestes und am Tag des Fastenbrechens nach Ramadan.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 42 (1922)]


Der Hadith von Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Ein Mann kam zu Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, und sagte: Ich habe das Gelübde abgelegt, an einem (bestimmten) Tag zu fasten, der (zufälligerweise) mit einem der beiden Tage der Feste (entweder dem Opferfest oder dem Fastenbrechenfest) zusammenfiel. Ibn `Umar sagte: Allah, Der Hocherhabene, befahl, das Gelübde zu erfüllen, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte (uns), an einen diesen zwei Tagen zu fasten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 43 (1924)]


Der Hadith von Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Muhammad Ibn `Abbaad berichtete: Ich fragte Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, während er das Haus (Allahs) umschritt,: Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, (den Muslimen) das Fasten am Freitag untersagt? Er sagte: Ja, bei Dem Herrn dieses Hauses!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 44 (1928)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf (außer im Ramadan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den Samstag).

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 45 (1929)]


Salama Ibn Al-Akwa`, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Als der Koranvers Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt... [Quran 2:184] offenbart wurde, durfte jeder, der nicht fasten wollte, das Fasten brechen und die Speisung eines Armen als Ersatz dafür auferlegen. Als aber der nächste Koranvers offenbart wurde, abrogierte er diesen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 46 (1931)]


`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: In Ramadan habe ich an einigen Tagen (wegen der Menstruation) das Fasten gebrochen und die versäumten Tage in keinem anderen Monat außer Scha`ban nachholen können, denn in diesem Monat fastet der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sehr oft.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 47 (1933)]


`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand zu einem Zeitpunkt stirbt, da er noch ein Fasten zu leisten hat, soll ein naher Verwandter an seiner Stelle fasten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 48 (1935)]


Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: Meine Mutter ist gestorben, als sie noch einen Monat zu fasten hatte! Da sagte er: Hätte sie Schulden gehabt, würdest du ihre Schulden begleichen? Sie sagte: Ja! Da sagte er: Eine Schuld gegenüber Allah verdient es mehr als alle anderen Verbindlichkeiten, dass sie beglichen wird.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 49 (1936)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Wenn einer von euch an einem Tag fastet, da soll er keine unzüchtige Rede führen und sich nicht töricht verhalten; und wenn jemand ihn beschimpft oder ihn bekämpft, soll er zweimal sagen: Ich bin ein fastender Mensch.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 13/Hadithnr. 50 (1941)]

Ṣaḥīḥ Muslim Component v4.2   |   © 2002 - 2024 by Idris Fakiri

Islam Datenbank

Islam Datenbank (kurz IslaDa) ist eine Plattform, die eine Wissensdatenbank mit deutschsprachigem Inhalt zu Qurʾān, Hadithe (Überlieferungen), Tafsir (Erläuterung des Qurʾān), Dua (Bittgebete), Arabischkurse und vieles mehr anbietet...