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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 66   |   Angezeigt:   31-40   |    Übersicht


كِتَاب الْبُيُوعِ
Das Buch des Handels


Der Hadith von Ka`b Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Ibn Abu Hadrad schuldete Ka`b einiges Geld zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Später forderte Ka`b ihn auf, seine Schulden zurückzuzahlen, und das war in der Moschee. Sie gerieten in Streit und schrieen sich an. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hörte ihre lauten Stimmen, während er in seinem Hause war. So kam der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, uns entgegen, zog den Vorhang seines Hauses auf und rief Ka`b Ibn Malik. Er (der Gesandte) sagte: O Ka`b! Ich (Ka`b) sagte: Ja, Gesandter Allahs. Er deutete mit der Hand darauf hin, dass ich die Hälfte der Schulden erlassen soll. Da sagte ich: gemacht, Gesandter Allahs. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, (zu Ibn Abu Hadrad): Stehe auf und bezahle deine Schulden zurück!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 31 (2912)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wer seine eigene Sache bei einem Mann oder einem Menschen, der bankrott geworden ist, findet, dem steht eher das Recht (auf die Sache) vor den anderen zu.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 32 (2913)]


Huthaifa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Engel empfingen den Geist eines der Früheren und fragten ihn: Hast du etwas Gutes getan? Er sagte: Nein. Dann sagten sie: Erinnere dich! Da sagte er: Ich pflegte, den Leuten Kredite zu gewähren und meinen Gehilfen anzuweisen, dem Menschen in Geldnot Zeit zu lassen, und mit dem Wohlhabenden Nachsicht zu üben. (Der Gesandte) sagte dann: Allah, der Erhabene und Ruhmreiche sagte (zu den Engeln): Übt dann mit ihm Nachsicht!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 33 (2917)]


Abu Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ein Mann, der vor euch lebte, wurde zur Rechenschaft gezogen. Es wurde sich dann herausgestellt, dass er nichts Gutes getan hat, außer jener Tat. Er war ein wohlhabender Mann, und die Leute pflegten sich Geld von ihm zu leihen. Er pflegte seinen Gehilfen anzuweisen, dem Menschen in Geldnot die Schuld zu erlassen. Allah, der Erhabene und Ruhmreiche sagte: Wir sind dieses Erlassens würdiger als er. Erlasst ihm die Schuld!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 34 (2921)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ein Mann pflegte den Leuten Kredit zu gewähren und seinem Gehilfen folgendes anzuweisen: Wenn du auf einen Menschen in Geldnot triffst, so erlasse ihm die Schuld, möge Allah unsere Schuld auch erlassen! Und als er zu Allah dahinging, erließ Er ihm die Schuld!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 35 (2922)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Verzögerung der Schuldentilgung durch einen Reichen ist ein grobes Unrecht. Wenn das Abzahlungsrecht gegenüber einem von euch zu einem anderen Mann übertragen wird, soll er das annehmen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 36 (2924)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die überschüssigen Wassermengen dürfen nicht zum Zwecke zurückgesperrt werden, um das wachsen des Weidegras zu verhindern!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 37 (2927)]


Abu Mas`ud Al-Ansary, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erklärte es für unzulässig, für einen Hund Geld zu nehmen. Dasselbe gilt für die Prostitution und die Wahrsagerei.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 38 (2930)]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gab seine Anweisung, die Hunde zu töten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 39 (2934)]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer einen Hund hält, werden sich täglich seine guten Taten um zwei Teile verringern; ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshaltung gehalten wird.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 40 (2940)]

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