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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 19   |   Angezeigt: : 1-10   |    Sahih Muslim Index


كِتَاب الْجُمُعَةِ
Das Buch des Freitagsgebets


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`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wenn einer von euch zum Freitagsgebet gehen will, dann soll er Ghusl (die Gesamtwaschung des Körpers) vornehmen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1393]



`Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, befahl (den Muslimen), die Gesamtwaschung des Körpers vorzunehmen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1395]



`Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher eine Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) vorgenommen haben.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1396]



Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1397]



`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) die Ganzwaschung vollziehen!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1398]



Der Hadith von Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Er (Ibn `Abbas) erwähnte den Ausspruch des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, über die Gesamtwaschung am Freitag.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1401]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Jeder Muslim ist Allah gegenüber dazu verpflichtet, daß er sich alle sieben Tage einer Gesamtwaschung des Körpers unterzieht, wobei er sich den Kopf und den Körper wäscht.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1402]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer am Freitag eine rituelle Gesamtwaschung (Ghusl) vornimmt und dann am Morgen (in die Moschee) geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kamelstute opfert. Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Schließlich wer in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert. Wenn der Imam in Erscheinung tritt, dann kommen die Engel, um die Predigt zuzuhören.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1403]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn du (in der Moschee) am Freitag zu deinem Gefährten (Hör zu!) sagst, während der Imam die Predigt hält, dann hast du damit nur ein sinnloses Gerede gemacht.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1404]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sprach (von den Zügen) des Freitags und sagte (in diesem Zusammenhang): Es gibt im Verlaufe dieses Tages eine Zeitspanne, in welcher sich kein muslischer Diener im Gebet befindet und Allah um etwas bittet, ohne daß Allah ihm das gibt, worum er bittet.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 8, Ḥadīṯ-Nr. 1406]



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