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Riyadhu s-Salihin (arabisch رياض الصالحين, DMG Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn ‚Gärten der Tugendhaften‘) von Imam an-Nawawī (1233–1278) ist eine Sammlung von Hadithen (Aussagen und Lebensweisen des Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil auf ihm) und enthält insgesamt 1896 Hadithe, die in 372 Kapitel aufgeteilt sind.

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Hadith-Nr.:
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باب فضل المملوك الذي يؤدي حقَّ اللهِ وحقَّ مواليهِ
Der Vorrang des Sklaven, der seine Pflichten Allah und seinem Herrn gegenüber erfüllt


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عَن ابن عُمَرَ ، رضي اللَّه عَنْهُما ، أَنَّ رَسُول اللَّه صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم قالَ : إنَّ العَبْد إذا نَصحَ لِسيِّدِهِ ، وَأَحْسَنَ عِبادةَ اللَّهِ ، فَلَهُ أَجْرُهُ مرَّتيْنِ » متفقٌ عليه .

[رياض الصالحين، رقم الكتاب ١٢ ، رقم الباب ٢٣٨ ، رقم الحديث ١٣٦١]


Ibn ʿUmar, Allah habe Wohlgefallen an ihm und seinem Vater, berichtete, dass Allahs Gesandter - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Wenn ein Sklave um das Wohl seines Herrn besorgt ist und den Dienst an Allah gut versieht, wird er zweifachen Lohn erhalten.“1 (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)

[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 12, Kapitel 238, Ḥadīṯ-Nr. 1361]


1) Das arabische Verb naṣaḥa hat eine ausgedehntere Bedeutung als gewöhnlich angenommen. Sie umfasst neben Worten des guten Rates und der Ermahnung, gute Werke zu vollbringen, auch die Sicherstellung der legalen Interessen des Herrn; sowohl moralische als auch materielle Vorteile fallen unter den Oberbegriff naṣaḥa. Die bewundernswerteste: Eigenschaft eines solchen Sklaven ist, dass seine aufrichtige Ergebenheit seinem Herrn gegenüber in keiner Weise seine Ergebenheit dem Schöpfer gegenüber untergräbt. Freudig und von ganzem Herzen erfüllt er die ihm von seinem Herrn übertragene Pflicht. [Ṣiddīqī]


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وعَنْ أبي هُريرَةَ ، رضي اللَّه عنهُ ، قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « للعبدِ الممْلُوكِ المُصْلحِ أَجْرَانِ » ، والَّذِي نَفسُ أبي هُرَيرَة بيَدِهِ لَوْلا الجهَادُ في سَبِيلِ اللَّهِ ، والحَجُّ، وبِرُّ أُمِّي ، لأحْببتُ أنْ أمُوتَ وأنَا ممْلوكٌ . متفقٌ عليهِ .

[رياض الصالحين، رقم الكتاب ١٢ ، رقم الباب ٢٣٨ ، رقم الحديث ١٣٦٢]


Abū Huraira, Allah habe Wohlgefallen an ihm, berichtete, dass Allahs Gesandter - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Für den rechtschaffenen Sklaven gibt es zweifachen Lohn.“ Und bei Demjenigen, in Dessen Hand mein Leben liegt, wären nicht das Abmühen auf Allahs Weg (Ǧihād), die Pilgerfahrt und die Güte gegenüber meiner Mutter, so würde ich wahrlich wünschen als Sklave zu sterben.1“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)

[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 12, Kapitel 238, Ḥadīṯ-Nr. 1362]


1) Bei dem letzten Satz handelt es sich um des Überlieferers, Abū Hurairas, eigene Worte, die er der Aussage des Propheten - Allah segne ihn und seine Familie und gebe ihnen Heil und Frieden - hinzugefügt hat (mudraǧ). Da des Propheten - Allah segne ihn und seine Familie und gehe ihnen Heil und Frieden - Mutter bereits in dessen Kindheit verstorben war und Prophetentum und Sklaverei miteinander unvereinbar sind, kann dieser Zusatz im Text nur vom Überlieferer des Ḥadīṯes stammen.
Abū Hurairas Mutter hieß Umaima und war Prophetengefährtin. Abū Huraira hat die genannten Dinge ausgenommen, da beim Sklaven die Einwilligung seines Herrn eine Voraussetzung zur Teilnahme am Ǧihād und Vollziehung der Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ) ist, ebenso wie die Fürsorge der Mutter, die unter einigen Gesichtspunkten der Erlaubnis des Herrn bedarf. Die finanziellen gottesdienstlichen Handlungen sind hier unerwähnt geblieben, da Abū Huraira zu jener Zeit nicht so viel besaß, wie über seinen eigenen Bedarf hinausging, so dass er es für wohltätige Zwecke hätte ausgeben können. [Dalīl al-Fāliḥīn]


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وعَنْ أبي مُوسَى الأَشْعَرِيِّ ، رضي اللَّه عنْهُ ، قال : قالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : «الممْلُوكُ الذي يُحْسِنُ عِبَادَةَ رَبِّهِ ، وَيُؤدِّي إلى سَيِّدِهِ الذي عليهِ مِنَ الحقِّ ، والنَّصِيحَةِ ، والطَّاعَةِ ، لهٌُ أجْرَانِ » رواهُ البخاريُّ .

[رياض الصالحين، رقم الكتاب ١٢ ، رقم الباب ٢٣٨ ، رقم الحديث ١٣٦٣]


Abū Mūsā al-Ašʿarī, Allah habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allahs Gesandter - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Für den Unfreien, der seinem göttlichen Herrn in bester Weise dient und seine Pflicht seinem menschlichen Herrn gegenüber gehorsam und aufrichtig erfüllt, gibt es zweifachen Lohn.“ (Überliefert bei al-Buẖārī)

[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 12, Kapitel 238, Ḥadīṯ-Nr. 1363]


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وعَنْهُ قَالَ : قَالَ رسُولُ اللَّهِ صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم : « ثلاثةٌ لهُمْ أَجْرانِ : رَجُلٌ مِنْ أَهْلِ الكتاب آمن بنبيَّه وآمنَ بمُحَمدٍ ، والعبْدُ المَمْلُوكُ إذا أدَّى حقَّ اللَّهِ ، وَحقَّ مَوَالِيهِ ، وَرَجُل كانَتْ لَهُ أَمةٌ فَأَدَّبها فَأحْسَنَ تَأْدِيبَها ، وَعلَّمها فَأَحْسَنَ تَعْلِيمَها ، ثُمَّ أَعْتقَهَا فَتَزَوَّجَهَا ، فَلَهُ أَجْرَان » متفقٌ عَليهِ .

[رياض الصالحين، رقم الكتاب ١٢ ، رقم الباب ٢٣٨ ، رقم الحديث ١٣٦٤]


Abū Mūsā al-Ašʿarī, Allah habe Wohlgefallen an ihm, berichtete: Allahs Gesandter - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - sagte: „Es gibt drei Arten von Menschen, die den zweifachen Lohn erhalten: jemand von den Schriftbesitzern (ahl al-kitāb)1, der an seine eigenen Propheten und dann an Muḥammad - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - glaubt; ein Sklave, der sich im Besitz seines Herrn befindet, wenn er seine Pflichten sowohl gegenüber Allah als auch gegenüber seinen Herren2 erfüllt; und ein Mann, der eine Sklavin hat, sie wohlerzieht, sie gut ausbildet und hierauf freilässt und anschließend heiratet. Jeder von ihnen erhält den doppelten Lohn.“ (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim)

[Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 12, Kapitel 238, Ḥadīṯ-Nr. 1364]


1) Den Angehörigen der anderen Offenbarungsreligionen mit heiligen Schriften, wie Juden und Christen.
2) In der bei Muslim überlieferten Version: „seinem Herrn“ (in der Einzahl)

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