Verbot, beim Essen in einer Gruppe ohne die Erlaubnis der Gefährten zwei Datteln oder Anderes auf einmal zu essen |
عن جبَلَةَ بن سُحَيْم قال: أَصابَنا عامُ سَنَةٍ معَ ابْنِ الزُّبَيْرِ، فرُزقْنَا تَمْراً، وَكانَ عَبْدُ اللَّه بنُ عمر رضي اللَّه عنهما يمُر بنا ونحْنُ نأْكُلُ، فيقولُ: لا تُقَارِنُوا، فإِن النبي صَلّى اللهُ عَلَيْهِ وسَلَّم نَهى عنِ الإقرانِ، ثم يقولُ: «إِلاَّ أَنْ يَسْتَأْذِنَ الرَّجُلُ أَخَاهُ» متفقٌ عليه. [رياض الصالحين، رقم الكتاب ٣ ، رقم الباب ١٠٥ ، رقم الحديث ٧٤١] Dschabala ibn Suhaim - Allah habe Wohlgefallen an ihm - erzählte: In einem Jahr der Hungersnot bekamen wir zusammen mit (Abdullāh) ibn az-Zubair - Allah habe Wohlgefallen an beiden - Datteln zu essen. Während wir aßen, kam ʿAbdullāh ibn ʿUmar - Allah habe Wohlgefallen an beiden - bei uns vorbei und sagte: „Esst nicht zwei Datteln auf einmal, denn der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - warnte uns davor.” Dann sagte er: „Nur wenn einer den anderen um Erlaubnis gefragt hat.” (Überliefert bei al-Buẖārī und Muslim) [Riyāḍu ṣ-Ṣāliḥīn, Buch 3, Kapitel 105, Ḥadīṯ-Nr. 741] |