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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 26   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْجُمُعَةِ
al-ǧumuʿah (Das Freitagsgebet)


896.)

Abū Huraira berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wir sind die Letzten, aber die Ersten am Tage der Auferstehung sie erhielten ihre Bücher vor uns, und wir erhielten unser Buch zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser ist dann der Tag gewesen, über den sie uneinig waren. Da gab Allah uns die Rechtleitung: Den Juden ist es morgen und den Christen ist es übermorgen.“ Dann schwieg er.“

Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 897
Für die Verdeutlichung des Textes vgl. Hadith Nr. 876

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 896]


897.)

[Fortsetzung des Hadith Nr. 896] ... (Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm,) sagte ferner: „Es ist jedem Muslim eine Pflicht, dass er alle sieben Tage einen Tag wählt, an dem er seinen Kopf und seinen Körper wäscht.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 897]


898.)

Abū Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Jeder Muslim ist Allah gegenüber dazu verpflichtet, dass er alle sieben Tage einen Tag wählt, an dem er sich einer Gesamtwaschung seines Körpers unterzieht.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 898]


899.)

Ibn ʿUmar berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Erlaubt den Frauen, dass sie in der Nacht in die Moscheen gehen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 899]


900.)

Ibn ʿUmar berichtete: „Eine von ʿUmars Frauen pflegte das Morgengebet und das Nachtgebet mit der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Dies wurde ihr von den anderen wie folgt vorgehalten: „Warum gehst du (aus deiner Wohnung) hinaus, wo du doch weißt, dass ʿUmar dies nicht mag, und daß er eifersüchtig ist?“ Sie erwiderte: „Was hält ihn davon zurück, es mir zu verbieten?“ Darauf wurde ihr gesagt: „Er (ʿUmar) hält sich deshalb davon zurück, weil der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Verbietet den Dienerinnen Allahs nicht, dass sie in die Moscheen Allahs gehen!““

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 900]


904.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte das Gebet zum Freitag (Dschmuʿah) zu verrichten, wenn die Sonne abwärts geht.“*

(*Mit dem Ausdruck ist gemeint: Wenn die Sonne den Zenit überschritten hatte)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 904]


911.)

Ibn Juraij berichtete, dass er Nafiʿ folgendes sagen hörte: „Ich hörte Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagen: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot es, dass der eine von uns seinen Glaubensbruder auffordert, von seinem Platz (in der Moschee) aufzustehen, damit er sich dort hinsetzen kann.“ JuraiJ fragte Nafiʿ, ob sich dies nur auf den Freitag bezieht, und er antwortete: „Am Freitag und zu jeder anderen Zeit.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 911]


920.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte im Stehen zu predigen, alsdann sich hinzusetzen, dann wieder aufzustehen, wie ihr es heutzutage tut.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 920]


921.)

Abū Saʿīd al-Khudrī berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, saß eines Tages auf dem Podest (Mimbar) und wir saßen um ihn herum.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 921]


928.)

ʿAbdallāh berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte die Predigt in zwei Abschnitten zu halten, indem er sich zwischen den beiden (kurz) hinsetzte.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 11/Hadithnr. 928]

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