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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 44   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْجَنَائِزِ
Die Bestattungen (Al-Janaaʾiz)


1262.)

Umm ʿAtiyya, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Wir (wuschen den Leichnam) der Tochter des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und flochten ihr Haar.“ Sie meinte damit zu drei Zöpfen. ... Sufyan sagte: „Es handelte sich dabei um das Vorderteil und die beiden (seitlichen) Zöpfe.“ (Siehe Hadith Nr.1254 und 1262)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1262]


1265.)

Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtete: „Während sich ein Mann in ʿArafa befand, fiel er vom Rücken seines Reittiers herab und brach sich dadurch sein Genick ... Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Waschet ihn mit Wasser und Lotus (-Wasser), hüllt ihn in zwei Tücher, ohne ihn dabei zu parfümieren, und bedeckt nicht seinen Kopf denn er wird am Tage des Jüngsten Gerichts (als Pilger) auferstehen und die Talbiya sprechen.“ (*Für den Wortlaut der Talbiya siehe Hadith Nr.1549 f. und die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1265]


1271.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde (- als er starb -) in drei neue weiße Baumwolltücher gehüllt, unter denen es weder Hemd noch Turban (ʿImama) gab.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1271]


1272.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde (als er starb) in drei Tücher gehüllt, unter denen es weder Hemd noch Turban (ʿImama) gab.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1272]


1278.)

Umm ʿAtiyya, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Uns (Frauen) wurde (vom Propheten) die Teilnahme an einem Beerdigungszug untersagt, jedoch ohne daß dieses (Verbot) streng befolgt wurde.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1278]


1281.)

Zainab Bint Abū Salama berichtete: „Ich trat bei Umm Habiba, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, ein, und sie sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: „Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.““

(Fortsetzung folgt im Hadith Nr.1282)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1281]


1282.)

(Fortsetzung des Hadith Nr.1281) Ich trat dann bei Zainab Bint ?ahsch ein, als ihr Bruder starb, und sah, dass sie sich Parfüm bringen ließ, etwas davon benutzte und sagte: „Ich brauche mich nicht zu parfümieren es geht nur darum, dass ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen hörte, als er auf dem Podest stand: „Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.““

(In den beiden vorangegangenen Hadithen ist die höchste Dauer einer Trauerzeremonie und einer Entgegennahme von Kondolationen - nicht aber die Traurigkeit des Herzens - gemeint. Die Gründung also eines alljährlichen Todestags für einen Imam oder einen Märtyrer durch Jahrhunderte hinweg, indem sich seine Anhänger mit Eisenketten schlagen und ihre Kopfhaut mit Rasierklingen zum Bluten bringen, hat mit dem Islam nichts im Geringsten zu tun. Siehe Hadith Nr. 1241, 1294, 3519 und die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1282]


1283.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, an einer Frau vorbeiging, die an einem Grab weinte er sagte zu ihr: „Fürchte Allah und sei geduldig!“Die Frau erwiderte: „Laß mich in Ruhe denn du bist von meinem Unglück nicht betroffen, und du kennst es auch nicht.“ Einer sagte zu ihr: „Er ist doch der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm!“ Sie suchte dann den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, auf und fand dort vor, dass keine Wächter vor seiner Tür standen. Sie sagte zu ihm: „Ich habe dich nicht erkannt!“ Der Prophet sagte zu ihr: „Wahrlich, die Geduld als solche gilt es nur bei der ersten Erschütterung zu haben!“ (Siehe Hadith Nr.1252)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1283]


1285.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Wir waren bei der Beerdigung der Tochter des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sahen, wie der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, am Grab saß, und die Tränen aus seinen Augen flossen er fragte: „Gibt es unter euch einen Mann, der in dieser Nacht keinen Geschlechtsverkehr hatte?“ Abū Talha sagte: „Ich!“ und der Prophet sagte zu ihm: „Dann klettere (in das Grab) hinab!“ Er kletterte darauf in ihr Grab hinab (und erledigte dort die Grabarbeit).“

(Hierzu ist zu bemerken, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, weder dem Ehemann der verstorbenen Frau noch einer der Frauen, die schwere Arbeit am Grab zumutete, sondern einem anderen Mann, von dem zuletzt keinerlei triebhafte Handlung vorgenommen wurde, und bei dem die rituelle Reinheit anzunehmen war. Hierbei handelt es sich um eine gewisse Achtung vor der Frau, auch dann, wenn sie tot ist)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1285]


1294.)

ʿAbdallāh, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Zu uns gehört nicht derjenige, der seine Wangen schlägt, sein Hemd zerreißt und das Brauchtum der Dschahiliyya (= Zeit der Unwissenheit vor dem Islam) heraufbeschwört!“ (Dies ist ein Mahnwort an all diejenigen Muslime, die sich beim Tod eines ihrer Führer völlig hysterisch verhalten und bei seiner Beerdigung solche Taten begehen, die mit der Sunnah des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, nicht vereinbar sind. Der Grund für solche Verhaltensweisen liegt darin, dass der verstorbene Führer seine Anhänger zu seinen Lebzeiten nie richtig belehrt hat. Siehe Hadith Nr. 1241, 1282, 3519 und die Anmerkung dazu)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 23/Hadithnr. 1294]

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