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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 34   |   Angezeigt:   31-40   |    Übersicht


كِتَاب الصَّوْمِ
Das Fasten (As-Saum)


1985.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Keiner von euch darf am Freitag fasten es sei denn, er fastet einen Tag davor oder danach.“ (Zur Verdeutlichung der übersetzung dienen folgende Ergänzungen in Klammern: „Keiner von euch darf (außer im Ramadan) am Freitag fasten es sei denn, er fastet (zusätzlich dazu) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den Samstag).“ Vgl. dazu Hadith Nr. 1986)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28/Hadithnr. 1985]


1986.)

Abū Ayyub berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, trat bei ?uwairyya* Bint Al-Harith, Allahs Wohlgefallen auf ihr, ein, als sie an einem Freitag fastete. Er sagte zu ihr: „Hast du gestern gefastet?“ Sie sagte: „Nein!“ Da sagte der Prophet zu ihr: „Willst du morgen fasten?“ Sie erwiderte: „Nein!“ Er sagte dann zu ihr: „Also brich dein Fasten!“

(*Gattin des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. Vgl. dazu Hadith Nr. 1985)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28/Hadithnr. 1986]


1990.)

Abū ʿUbaid, Sklave des Ibn Azhar, berichtete: „Ich erlebte das Fest mit ʿUmar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, als er sagte: „Das sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Fasten verbot. Es handelt sich um den Tag, an dem ihr euer Fasten brechet*, und um den anderen Tag, an dem ihr von euren Opfertieren eßet.“**

(* = Das Fest des Fastenbrechens (ʿId al-Fitr) und
**das Opferfest (ʿId al-Adha) )

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28/Hadithnr. 1990]


2000.)

Salim berichtete, dass sein Vater, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Am Tage der ʿAschuraʾ* kann jeder fasten, wer fasten will.“

(* Der zehnte Tag des ersten Monats im islamischen Kalender, Al-Muharram. Die Juden von Al-Madina und die Leute des Stammes Quraisch in Makka, aber auch selbst der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegten in der Dschahiliyya diesen Tag zu fasten. Die Juden gaben zu jener Zeit an, dass sie gewöhnlich an dem Tag fasten, an dem Allah einst die Kinder Israels zur Zeit des Propheten Moses, Allahs Friede auf ihm, vor dem Feind gerettet hatte. Als das Fasten im Ramadan durch die Offenbarung des Qurʾān zur Pflicht gemacht wurde, stellte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Fasten am Tag der ʿAschuraʾ zur freien Wahl)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 28/Hadithnr. 2000]

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