Das Buch der Erbschaftsanteile |
Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen und der Ungläubige beerbt nicht den Muslim! [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 22/Hadithnr. 1 (3027)] |
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Erbschaftsanteile müssen ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach übrig bleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 22/Hadithnr. 2 (3028)] |
Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich war krank und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu mir zu Fuß, als ich bewusstlos da lag. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wusch sich für das Gebet und goss das Wasser von ihm auf mich; da kam ich zu meinem Bewusstsein und sagte: O Gesandter Allahs, Wie soll ich über mein Vermögen entscheiden? Er gab mir keine Antwort, (und diese blieb solange aus), bis der Koranvers über die Erbschaft offenbart wurde: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterläßt,... [Quran 4:176] [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 22/Hadithnr. 3 (3031)] |
Al-Bara´, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der zuletzt offenbarte Koranvers (in der Sure Al-Nisaa´) ist: Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid. [Quran 4:176] [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 22/Hadithnr. 4 (3036)] |
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Als der verschuldete Tote dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht wurde, fragte er zuerst: Hat der Tote genug Geld zur Begleichung seiner Schulden hinterlassen? Wenn ja, dann verrichtete er (der Prophet) für ihn das Totengebet. Wenn nicht sagte er: Verrichtet das Totengebet für euren Bruder! Als Allah seinem Gesandten den Weg der Eroberungen öffnete, sagte er: Ich bin den Gläubiger näher als sich selbst. Wer verschuldet starb, dem werde ich seine Schulden zurückzahlen. Wenn der Tote aber Geld hinterließ, dann geht das Geld zu seinen Erben. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 22/Hadithnr. 5 (3040)] |