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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 12   |   Angezeigt:   1-10   |    Übersicht


كِتَاب الْأَضَاحِيِّ
Das Buch der Opfertiere


Gundab Ibn Sufyan, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich nahm mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, am Gebet des Opferfestes teil. Gleich nachdem er das Gebet beendet hatte, sah er das Fleisch einiger Opfertiere, die geschlachtet wurden, bevor er mit dem Gebet fertig war. Da sagte er: Wer bereits vor dem Gebet ein Opfertier geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten. Und wer noch nicht geschlachtet hat, der soll im Namen Allahs sein Tier schlachten!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 1 (3621)]


Al-Bara´, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Mein Onkel, Abu Burda, hat das Opfertier bereits vor dem Festgebet geschlachtet. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Das ist doch kein Opfer! Mein Onkel sagte: O Gesandter Allahs, ich habe noch ein Zieglein, zwischen 6 Monate und ein Jahr. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Dann schlachte es, aber es wird nur für dich selbst geschlachtet. Dann sagte er: Wer vor dem Festgebet geschlachtet hat, der hat für sich selbst geschlachtet. Und wer nach dem Festgebet geschlachtet hat, der hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Sunnah (Verfahrensweise) der Muslime verfahren.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 2 (3624)]


Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte am Opfertag: Wer seine Opfertiere schon vor dem Festgebet geschlachtet hat, der soll zusätzlich zu diesem Tier noch ein anderes schlachten. Ein Mann stand auf und sagte: O Gesandter Allahs, das ist aber ein Tag, an dem das Fleisch sehr begehrt ist. Er deutete aber auch auf den Bedarf seiner Nachbarn, und als ob der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, das bewilligt hätte. Der Mann sagte weiter: Ich habe aber noch ein Zieglein, zwischen 6 Monate und ein Jahr, das mir lieber ist als zwei fleischige Ziegen. Soll ich es schlachten? Der Überlieferer erzählte weiter: Er gab ihm dafür die Erlaubnis? Ich weiß nicht, ob diese Erlaubnis auch für andere oder nur für diesen Mann galt. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu zwei Schafböcken und schlachtete sie eigenhändig. Die Leute kamen zu den Opfertieren und verteilten sie untereinander.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 3 (3630)]


`Uqba Ibn `Amar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, schenkte mir Schafe und Ziegen, die ich als Opfertiere unter meinen Gefährten verteilen sollte. (Nach der Verteilung) blieb ein Lamm übrig. Ich erwähnte dies dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Da sagte er: Bringe es als Opfer dar! Qutaiba (ein späterer Überlieferer) fügte hinzu, (dass der Prophet noch weiter sagte): für meine Gefährten!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 4 (3633)]


Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, opferte zwei weiße Schafböcke mit schwarzen Flecken. Er schlachtete sie eigenhändig, sprach den Takbir (Allahu Akbar, d.h. Allah ist Größer) und stellte seinen Fuß auf beide Seiten ihrer Hälse.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 5 (3635)]


Rafi` Ibn Khadig, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich sagte: O Gesandter Allahs, morgen begegnen wir dem Feind und wir haben keine Schlachtmesser! Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: Mache die Schlachtwerkzeuge (Messer) so, dass es das Blut zum Fließen bringt, und wenn der Name Allahs darüber (Schlachttier) gesprochen wurde, dann darfst du (vom Fleisch) essen. Nicht aber unter Verwendung der Krallen und der Knochenspitzen. Ich sage dir warum! Die Knochenspitzen sind nichts anderes als Knochen, und die Krallen sind die Messer der Abessinier. Später hatten wir Kamele und Schafe erbeutet. In diesem Augenblick lief ein Kamel weg, und ein Mann brachte es durch einen Pfeilschuss zum Stehen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Bei diesen Kamelen gibt es außergewöhnliche Eigenschaften wie beim Wild. Wenn ihr von solchen Problemen überrannt seid, so verfahrt mit ihnen genauso!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 6 (3638)]


Der Hadith von `Ali Ibn Abu Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm:
Abu `Ubaid berichtete: Ich erlebte das Opferfest mit `Ali Ibn Abu Talib. Er verrichtete das Festgebet vor der Predigt und sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns, vom Fleisch unserer Opfertiere länger als drei Tage zu essen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 7 (3639)]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Prophet Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner darf vom Fleisch seines Opfertiers länger als drei Tage essen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 8 (3641)]


Der Hadith von `A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr:
`Abdullah Ibn Waqed berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, das Fleisch der Opfertiere länger als drei Tage zu essen. `Abdullah Ibn Abu Bakr berichtete: Ich erwähnte das `Amra und sie sagte: Er hat die Wahrheit gesagt, denn ich hörte `A´ischa sagen: Einige arme Beduinen kamen nach Madina an einem Opferfest zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Hebt noch etwas davon für drei Tage auf. Dann gebt (den Beduinen) den Rest davon als Almosen. Später sagten einige Muslime: O Gesandter Allahs, die Leute machen Wasserschläuche aus ihrem Fell und sammeln ihr Fett. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Und was ist dagegen einzuwenden? Sie erwiderten: Du hast das Essen vom Fleisch der Opfertiere länger als drei Tage verboten. Darauf sagte er: Das war nur wegen der armen Beduinen, die zu uns kamen. (Jetzt sind sie weg) Ihr könnt vom Fleisch eurer Opfertiere essen, noch etwas davon aufheben und auch Almosen davon geben.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 9 (3643)]


Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Essen vom Fleisch der Opfertiere länger als drei Tage. Später sagte er: Esst davon, versorgt euch damit als Wegzehrung und hebt noch etwas davon auf!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 34/Hadithnr. 10 (3644)]

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